Doibstoa (Diebstein)
Gösing Ried Diebstein
quadratischer Kalksandsteinblock an altem Fahrweg nach Engelmannsbrunn; 1999 brachte die Gemeinde Fels am Diebstein eine Gedenktafel an;
Aufschrift auf der Gedenktafel: Dieser Stein wurde bereits am 2. April 1582 erstmals urkundlich erwähnt. Hier wurden die Malefizpersonen = Übeltäter, die Mord, Raub, Brandlegung, Notzucht begangen hatten vom Dorfgericht an das Landgericht übergeben. Nächste urkundliche Erwähnung, die Felser Grenzbeschreibung vom 27. August 1787. "Ein Stein bei welchem die Gösinger die Malefikanten Übergeben." (Zitat aus der Urkunde)
2. April 1582 urkundliche Erstnennung als Stelle, an der Malefizpersonen vom Orts- an das Landgericht übergeben wurden;
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letzte Aktualisierung am 18. 08. 2025
Scheibe
Straße
3481
PLZ