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Bauen & Wohnen

Bauen und Wohnen in Fels am Wagram

Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne jederzeit Herr Amtsleiter Ing. Christian Braun vom Gemeindeamt Fels (Christian.braun@fels-wagram.gv.at bzw. 02738/2381-12). Da sich der Immobilienmarkt in der Region Wagram als Zuzugsregion rasant ändert empfehlen wir immer eine aktuelle Anfrage zu stellen.

Vorab möchten wir erwähnen, dass die Grundstücksnachfrage in unserer Wachstumsregion in den letzten fünf Jahren enorm hoch geworden ist und dem gegenüber das Grundstücksangebot relativ gleichbleibend ist, da wir als Gemeinde aufgrund der gesetzlichen Vorgaben seit einigen Jahren zwingend dazu angehalten sind nur mehr in Ausnahmefällen neues Bauland zu widmen („Bodenverbrauch“).

Die Marktgemeinde Fels am Wagram hat für Einheimische (in den letzten zehn Jahren zumindest fünf Jahre den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Fels am Wagram) einige Baugrundstücke noch gesondert reserviert bzw. gesichert (z.B. Am Weinberg in Gösing oder am Steinagrundweg in Fels).

Die Marktgemeinde Fels am Wagram hat es sich als Schwerpunkt gesetzt sich als Wohn- und Wohlfühlgemeinde zu etablieren. In diesem Sinne wurden in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindeinfrastruktur erfolgreich umgesetzt. So wurde die Marktgemeinde Fels am Wagram zum Beispiel bereits als Gesunde Gemeinde, Jugendpartnergemeinde und Klimabündnisgemeinde zertifiziert. Die Marktgemeinde Fels am Wagram wurde 2016 auch beim ersten Österreichischen Gemeindepreis des Innenministeriums von Herrn Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka in der Kategorie „Landessieger von Niederösterreich“ (von 573 Gemeinden in Niederösterreich) zum Sieger gekürt und wurden wir ebenfalls 2016 auch zur vereinsfreundlichsten Gemeinde des Bezirks Tulln gewählt. 2017 waren wir ebenfalls wieder unter den drei Nominierten beim Österrichischen Gemeindepreis in der Kategorie „Landessieger von Niederösterreich“. Diese positive Entwicklung spürten wir 2016 auch durch die Rückmeldungen der GemeindebürgerInnen im Zertifizierungsverfahren zur kinder- und familienfreundlichen Gemeinde. 2017 war die Marktgemeinde Fels am Wagram auch als „Sauberste Region Österreichs“ nominiert. 2018 waren wir auch als freiwilligenfreundlichste Gemeinde Niederösterreichs nominiert und wurden zur kulturfreundlichsten Gemeinde im Bezirk Tulln gewählt. Ebenso wurden wir wieder 2019 von der Landeshauptfrau zur kulturfreundlichsten Gemeinde im Bezirk Tulln gewählt und erhielten vom Land Niederösterreich den „Goldenen Igel“ als Natur im Garten-Gemeinde.

Auf der Startseite unserer Homepage http://www.fels-wagram.at/ finden Sie allerlei interessante und aktuelle Themen über die Marktgemeinde Fels am Wagram.

Wenn Sie uns eine Anfrage übermitteln senden wir Ihnen gerne E-Mails mit Lageplänen, in welchen die privaten und unbebauten Baugrundstücke im Bauland markiert sind. Wenn sie in diese Pläne hineinzoomen können sie die Kontaktdaten der Eigentümer lesen. Für diesbezügliche weitere Rückfragen (z.B. zu den Bebauungsmöglichkeiten, Anschlussabgaben, etc.) stehen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne zur Verfügung. Bei diesen Grundstücken erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass viele Eigentümer ihre Grundstücke für Kinder oder Enkel bzw. als Wertanlage sichern und nicht alle grundsätzlich verkaufsbereit sind. Es kann jedoch natürlich der Kontakt aufgenommen werden und für einen eventuellen Verkauf „auf gut Glück“ angefragt werden.

Auf unserer Kartenhomepage https://port.geodatenhafen.at/webmap/rrm_fels/flwp_bbpl.html#13/48.4593/15.8402 können Sie übrigens ebenfalls die Grundstücke, Flächenwidmungen und Bebauungspläne in unserer Gemeinde einsehen.

Grundsätzlich besteht für die Grundstücke am Steinagrundweg in Fels ein „Bauzwang“ innerhalb von fünf Jahren. Für diesen neuen Siedlungsbereich wurde auch ein eigener Bebauungsplan verordnet. Die Aufschließungsabgabe für diese Grundstücke wäre bei einem etwaigen Kauf noch heuer zu bezahlen, da bereits die öffentliche Infrastruktur bis zum Straßenunterbauplanum samt Kanal- und Wasserleitungen hergestellt wurde.

Vor einigen Jahren wurde auch ein Siedlungserweiterungsprojekt in der Katastralgemeinde Gösing Am Weinberg durchgeführt. Derzeit werden dort die letzten freien Baugrundstücke nur mehr an Hauptwohnsitzer aus der Marktgemeinde Fels am Wagram verkauft.

Diese Siedlungserweiterung wird auf zwei Bauetappen durchgeführt. Diese Grundstücke wären innerhalb von fünf Jahren ab Ankauf mit einem Einfamilienwohnhaus zu bebauen. Es wurde ein Bebauungsplan für dieses Gebiet verordnet, welcher die konkrete Bebauung (Dachformen, Abstände zu den Grundgrenzen, etc.) vorgibt. Der Verkaufspreis dieser Grundstücke liegt bei € 50,-- pro m² für Bauland-Wohngebiet-Flächen. Die Aufschließungs-, Kanal- und Wasseranschlussabgaben sind in diesem Preis noch nicht enthalten (siehe untenstehende Berechnung). Als Verkäufer treten die Marktgemeinde Fels am Wagram gemeinsam mit der Raiffeisen-Leasing GesmbH auf.

Unter dem Link https://www.immosuchmaschine.at/3481-Fels-am-Wagram finden Sie zahlreiche noch privat angebotene Grundstücke am Seepark Thürnthal.

Die nachstehend angeführten Parzellen in der Marktgemeinde Fels werden derzeit alle von Privatpersonen zum Verkauf angeboten. Auf der Homepage http://atlas.noe.gv.at/webgisatlas/(S(d5d1inn4rnsxbizvtkzlyysj))/init.aspx?karte=atlas_gst&ks=planung_und_kataster&redliningid=1fxfajtkuanbb0zhznav3ijv&box=703705.722065845;364948.826484018;718617.751678447;372570.143835616&srs=31259 können Sie diese Grundstücke nach der Parzellennummer oder Adresse finden. Der Kaufpreis, etc. ist direkt mit dem jeweiligen Eigentümer zu verhandeln. Für Rückfragen z.B. zu den Gemeindeanschlussabgaben oder möglichen Bebauungsweisen stehen wir Ihnen aber auch selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Thürnthal, Alleestraße, Parz. Nr. 60/1

Reihenwohnhausanlage mit Eigengrund

+43 (0) 699/1319 7364

hart@hartplan.at

http://www.immodirekt.at/detail?id=2765663&search=582c1acaa20141.05705145&item=14

Seepark Thürnthal:

SHD Liegenschaftsverwertung GmbH

Erdbergstraße 8

1030 Wien

Tel.: 01 24 280

http://www.vier-d.at/index.php?ji_plugin=search

Falls Sie eventuell auch auf der Suche nach Wohnungen bzw. Reihenwohnhäusern sind, wären folgende Wohnbaugenossenschaften in der Marktgemeinde Fels am Wagram tätig:

Gedesag: http://www.gedesag.at/

WET: http://www.wet.at/

Heimat Österreich: http://www.hoe.at/

Vier D Immobilien: http://www.vier-d.at/

Auf unserer Homepage http://www.fels-wagram.at/ finden Sie unter der Rubrik „Bürgerservice“ / „Bauen & Wohnen“ eine Liste der derzeit von privaten Verkäufern angebotenen Baugrundstücke und Wohnhäuser. Private Grundstücksanbieter verkaufen in der Regel zu einem Preis von € 60 bis € 80 pro m², wobei der Grundstückspreis in den letzten zehn Jahren stark gestiegen ist und sehr wahrscheinlich in den nächsten Jahren weiter stark steigen wird. Gerne können Sie auch einfach über diverse Suchmaschinen im Internet (https://www.google.at/) Immobilien in der Marktgemeinde Fels suchen, welche über Immobilienmakler angeboten werden.

Sie können jedoch auch auf der nachstehenden Homepage die noch unbebauten Grundstücke (mit Grundgrenzen und –Nummern sowie Luftfoto) in der Marktgemeinde Fels selbst einsehen und stehen wir bei diesbezüglichen genaueren Fragen (z.B. Auskunft über Grundstückseigentümer, etc.) gerne zur Verfügung:

http://atlas.noe.gv.at/webgisatlas/(S(q4baizbrswawrxb1opgd4c0b))/init.aspx?karte=atlas_gst&ks=planung_und_kataster&redliningid=dq3ih5pmhxp0tzrq0kanjcdh&box=711150.140864046;369645.807759019;712060.279328948;370049.630456284&srs=31259

Auf der Homepage des Landes Niederösterreich (http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau.html) und auf www.help.gv.at (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/k501/Seite.5010000.html) erhalten Sie auch umfangreiche Informationen zu Förderungen und allerlei Wissenswertes zum Thema Baugrundstücke und Bauen. Eventuell ist auch die Baurechtsaktion des Landes Niederösterreich (siehe auch https://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Baurechtsaktion/baurechtallgemein.html) für Sie interessant. Wir empfehlen die Landes- (https://www.noel.gv.at/noe/Foerderungen-alle.html) und Bundesförderungen (https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html) hierzu ebenfalls einzusehen. Die Leitfäden der Energie- und Umweltagentur Niederösterreich unter https://shop.enu.at/start.asp?headerid=55485&list=yes&b=101048¬r=yes&sort=titel%2Cartnr%2Cordnung_desc%2Caenderdat&sw=1111&sw=132&sw=&suchstr= für die Neuerrichtung von Wohnhäusern, Heizungen und Solaranlagen sind ebenfalls sehr empfehlenswert. Unter https://www.energie-noe.at/foerderung sind Förderungen ebenfalls sehr anschaulich dargestellt.

Sollte ein aus baurechtlicher Sicht genehmigungspflichtiges Bauvorhaben in unserer Gemeinde geplant sein ersuchen wir uns vorab einen Vorentwurf als pdf-Datei per E-Mail zur Vorprüfung zu übermitteln sobald dieser erstellt wurde. Die Einreichunterlagen können dann nach erfolgter positiver Vorprüfung entweder persönlich vorbeigebracht oder in unseren Gemeindepostkasten eingeworfen werden. Dieser wird jeden Werktag montags bis freitags in der Früh ausgehoben. Sobald die vollständigen und unterfertigten Einreichunterlagen (= Bauansuchen einfach sowie Einreichplan, Baubeschreibung und Energieauswies jeweils dreifach) im Original bei uns vorliegen werden die Anrainer über die Möglichkeit der vierzehntägigen Einsichtnahme sowie Stellungnahme verständigt werden. Eine Verhandlung vor Ort findet aufgrund der aktuellen Bestimmungen der NÖ Bauordnung 2014 im Normalfall nicht mehr statt. Parallel wird bei Beginn dieser zweiwöchigen Auflagefrist von unserem Bausachverständigen das bautechnische Gutachten erstellt werden. Wenn seitens der Anrainer und des Bausachverständigen keine Einwände auftauchen kann unmittelbar nach Ablauf der zweiwöchigen Frist die Baubewilligung mit den üblichen Standardauflagen (z.B. Fertigstellungsatteste, Rauchmelder, Sicherheitsgläser, etc.) erstellt werden.

Nachstehend noch einige zusätzliche Informationen bezüglich der in Niederösterreich bei einem Wohnhausneubau anfallenden Anschlussabgaben einer Gemeinde:

Die Aufschließungsabgabe errechnet sich wie folgt:

Wurzel aus der Baulandfläche x € 500 (Einheitssatz) x 1,25 (Bauklassenkoeffizient)

Die Aufschließungsabgabe wird nach Erlassung der Baubewilligung vorgeschrieben. Hierauf können bis zu € 2.000,-- im Zuge der gemeindeeigenen Wohnbauförderung der Marktgemeinde Fels (siehe auch www.fels-wagram.at) gutgeschrieben werden.

Für das Gebäude sind während der Bauphase auch die Kanal- und Wasseranschlussabgaben zu entrichten. Diese betragen gemeinsam ca. € 6.000,--. Der genaue Betrag ist jedoch von der Gebäudefläche abhängig.

EVN und Telekom verrechnen eigene Anschlussabgaben.

Für diesbezügliche Rückfragen bzw. einen persönlichen Gesprächstermin steht Ihnen Herr Amtsleiter Ing Christian Braun unter christian.braun@fels-wagram.gv.at bzw. 02738/2381-12 selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.


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letzte Aktualisierung am 18. 08. 2025
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